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Sind Sie sicher, dass die Oblichter bei Ihren Gebäuden sicher sind?

By 24. Juni 2013November 15th, 2019No Comments

Die Suva registriert regelmässig schwere Absturzunfälle, weil Personen durch Oblichter hindurch in die Tiefe stürzen.

Dächer werden immer häufiger aktiv genutzt. Sie sind z.B. begrünt und vor allem die zunehmenden haustechnischen Anlagen sind immer mehr präsent auf den Dächern von Immobilien. Diese Anlagen müssen gewartet werden. Somit werden Dächer immer häufiger betreten und die Gefahr, dass jemand durch die ungenügend gesicherten Oblichter abstürzt steigt. DENN: Die meisten Hersteller können keine Langzeitgarantie für die Durchbruchsicherheit der Oblichter geben. Diese Sicherheit wird meist nur für die Zeit des Einbaus garantiert.

Folgende Punkte gilt es zu beachten:

  • Als Oblichter gelten sämtliche lichtdurchlässigen Bauteile in einem Dach, zum Beispiel Lichtkuppeln, Lichtbänder, Lichtplatten, Glasoblichter, Shedverglasungen und dergleichen.
  • Oblichter aus Kunststoffen (Acryl, Polycarbonat usw.) sind langfristig nicht durchbruchsicher. Gefahr besteht auch bei Oblichtern aus nicht durchbruchsicherem Glas.
  • Alle Oblichter müssen mit einem baulichen Kollektivschutz gesichert sein (Geländer, innen- oder aussenliegende Gitter usw.), ausser das Dach muss erst Jahre später für Sanierungszwecke wieder betreten werden.
  • Auf Dächern mit Oblichtern, bei denen die Absturzhöhe mehr als drei Meter beträgt, sind für den Unterhalt am geöffneten Oblicht Anschlageinrichtungen gemäss EN 795 anzubringen (Ankerpunkte, Sekuranten)
  • Werden Oblichter ausgewechselt oder saniert, sind diese bis zum Abschluss der Arbeiten vollflächig zu sichern (z.B. mit einem Auffangnetz), sofern keine Kollektivschutzeinrichtung vorhanden ist.

Wenn einer der folgenden Punkte zutrifft, müssen Oblichter durchbruchsicher ausgeführt werden:

  • Der Gebäudebereich mit dem Oblicht ist für Dritte frei zugänglich.
  • Auf dem Dach befinden sich technische Anlagen, die regelmässig (z.B. mehr als 1 x jährlich) Unterhalt benötigen, z.B. Lüftungen, Solaranlagen (PV & Thermosolar).
  • Das Dach verfügt über intensive oder extensive Begrünung.
  • Auf dem Gebäudebereich mit dem Oblicht hat es ungesicherte Verkehrswege.
  • Der Gebäudebereich verfügt über Oblichter, die bei Nachtarbeiten oder Schneeräumungen nicht als solche erkennbar sind.