Revidierte Brandschutzvorschriften und ihre Implikationen für die Praxis
Die Schweiz zählt weltweit zu den Ländern mit den wenigsten Brandtoten pro Jahr. Dies ist nicht zuletzt auf die wirkungsvollen und praxisnahen Brandschutzvorschriften (BSV) zurückzuführen.
Im Jahr 2015 wurden diese von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) grundlegend überarbeitet und vom interkantonalen Organ zum Abbau technischer Handelshemnisse (IOTH) für die ganze Schweiz verbindlich lanciert. Als Hauptziel verfolgte die Revision, die nationalen Brandschutzvorschriften wirtschaftlicher zu gestalten und Optimierungspotenziale besser auszunutzen. Besonders im Bereich des Sachwertschutzes wurden durch die Neuerung wesentliche Liberalisierungen eingeführt, um Aufwand und Nutzen von Brandschutzmassnahmen in ein angemesseneres Verhältnis zu setzen. Auch in Bezug auf die Qualitätssicherung bringen die Neuerungen wesentliche Veränderungen mit sich.
Ergänzt wurde diese Totalrevision durch eine Teilrevision im Jahr 2017. Diese brachte jedoch nur noch geringfügige Anpassungen und dient primär der Konkretisierung der modernisierten Vorschriften aus dem Jahr 2015.
Nachfolgend die wichtigsten Punkte der Neuerungen im Bereich Brandschutz kompakt für Sie zusammengefasst.
Reduzierte Anforderungen betreffend einzelne Brandschutzmassnahmen
Mit dem Ziel, wirtschaftliche Optimierungspotenziale im schweizerischen Brandschutz vermehrt auszunutzen, wurden in erster Linie die Anforderungen im Bereich des Sachwertschutzes neu beurteilt und aktualisiert. So sind nach den neuen Vorschriften zum Beispiel weniger vertikale Fluchtwege im Verhältnis zur Geschossfläche verlangt, längere Fluchtwegdistanzen sowie grössere Brandabschnittsflächen erlaubt. Für Einfamilienhäuser und andere kleine Gebäude wurden die zwingenden Vorschriften betreffend Brandschutz sogar fast gänzlich abgeschafft.
Nicht zuletzt wurde die Möglichkeit zur Entwicklung und Anwendung eines Alternativkonzepts anstelle der Standard-Brandschutzkonzepte in den revidierten Vorschriften explizit verankert.
Neue Klassifizierung von Baustoffen
Eine weitere tiefgreifende Neuerung der revidierten Brandschutzvorschriften betrifft die Kategorisierung von Baumaterialien. Diese werden nicht länger in brennbare und nicht brennbare Stoffe eingeteilt, sondern nach ihrem Brandverhalten respektive ihrer Feuerwiderstandsdauer klassifiziert. Besonders im Zusammenhang mit Holzbauten impliziert diese Änderung eine Lockerung. So sind heute Holzhäuser bis zur Hochhaushöhe, also 30m, erlaubt.
Allerdings: Strengere Vorschriften für die Planung und Durchführung von Brandschutzkonzepten
Verschärft wurden im Zuge der Revision allerdings die organisatorischen und dokumentarischen Anforderungen im Bereich Brandschutz. Hervorzuheben sind besonders die neu eingeführten Pflichten zur Qualitätssicherung und zur Aufrechterhaltung des Brandschutzkonzeptes während der gesamten Nutzungsdauer des Objekts. Letztere zieht vermehrt auch die Nutzerinnen und Nutzer des Gebäudes in die Verantwortung. In Bezug auf die Qualitätssicherung wurden vier Stufen definiert, QSS1 bis QSS4, je nach Grösse und Komplexität des Gebäudes. Diese Klassifikation ist jeweils wegweisend für die weitere Projektorganisation und kann unter anderem den Einbezug von ausgebildeten Brandschutzfachleuten erfordern. Solche Zertifizierungsprogramme wurden im Rahmen der Revision der Brandschutzvorschriften neu geschaffen. QualiCasa AG ist stolz, ausgebildete Brandschutzfachmänner zu ihrem Team zu zählen, welche komplexe Projekte professionell begleiten.