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Aus der Praxis von QualiCheck: Wasserlachen bei Tiefgaragen

By 24. April 2012November 22nd, 2019No Comments

Wie oft sieht man in Tiefgaragen Wasser liegen. Die daraus resultierende Feuchtigkeit schadet dem Gebäude. Dabei gibt es gemäss SIA 272 klare Vorschriften bezüglich Gefälle und Drainage in Tiefgaragen.

Wasserlachen in Tiefgaragen sind nicht nur ärgerlich für die Nutzer, sondern schaden auch der Bausubstanz. Trotzdem werden immer wieder Tiefgaragen ohne Gefälle respektive Entwässerungsanlage geplant und gebaut. Gemäss SIA 272, Ziffer 5.3.3.3 ist die Entwässerungsanlage so zu planen und auszuführen, dass sie unterhalten werden kann und dass sie über die ganze Nutzungsdauer funktioniert. Das Wasser wird in Rohrleitungen, in offenen oder gedeckten Rinnen abgeleitet.

Zu beachten sind zudem:

  • Rohrleitungen und Rinnen müssen mit ausreichend bemessenen Kontrollschächten oder -öffnungen versehen sein. Diese sind anzuordnen bei Richtungsänderungen, Verzweigungen, Gefällswechseln und Änderungen des Durchflussquerschnitts. Der Abstand von Schächten oder Öffnungen ist objektspezifisch festzulegen, soll aber eine Länge von 80 m nicht überschreiten.
  • Rohrleitungen und Rinnen müssen ein Gefälle von mindestens 0,5 % aufweisen. Im Projekt sind die tolerierbaren Abweichungen, z.B. bei Setzungen, Hebungen zu bestimmen.
  • Alle Teile müssen überprüfbar bleiben.
  • Unterhaltsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten sollen einen geringen Aufwand erfordern und wenige Nutzungseinschränkungen verursachen.
  • Verschleissteile (z.B. Abdeckungen, Klappen, Siphons) müssen ohne bauliche Veränderungen auswechselbar bleiben.