Hartbeton wird für eine Vielzahl von Tiefgaragen als Nutzschicht oder vermeintlich auch als Schutzschicht des Konstruktionsbetons verwendet. Oft sind sich die Bauherren nicht bewusst, dass diese Wahl im Lebenszyklus einer Immobilie zu unerwarteten und frühzeitigen Instandsetzungen führen kann. Die Schäden, welche durch Risse im Beton und folglich zu Korrosion und Lochfrass führen, sind meist auf eine unpräzise oder unkorrekte Formulierung in der Nutzungsvereinbarung zurück zu führen.

Herausforderungen

Beton gilt als gerissene Bauweise – konstruktiv eingesetzter Beton muss in den Zugzonen reissen, damit die Bewehrung im Beton ihre Aufgaben erfüllen kann. Beim Hartbeton hängt die Rissbildung mit dem hohen Zementanteil zusammen. Der Hartbeton ist in der Regel nicht bewehrt, so dass diese Kombination in Verbindung mit mangelnder Betonnachbearbeitung (10 Tage Abdecken nach SIA 252:2012) zu vermehrten Rissbildungen führen kann.

Gemäss SIA 262 können die Rissanforderungen für Konstruktionsbeton definiert werden. Risse in Hartbetonbelägen stellen insbesondere in Verbindung mit Chloriden ein Risiko dar. Eine Zufuhr von Chloriden erfährt der Beton zum Beispiel durch Tausalz. Sind Chloride erstmal in den Beton eingedrungen, wandern diese auch ohne weitere Einwirkungen durch Feuchtigkeit weiter ins Innere des Betonquerschnitts in Richtung der Bewehrung. Die nachträgliche Applikation eines Oberflächenschutzes in Form einer Abdichtung stellt somit keine Lösung dar, wenn sich hohe Chloridanteile bereits im Beton abgelagert haben.

Nutzen und Wert

Wenn dieses Thema im Rahmen der Projektierung nicht berücksichtigt worden ist, resultieren in der Regel hohe Sanierungskosten, welche durch den Eigentümer zu tragen sind. Aufgrund der Verjährung liegt kein Mangel mehr vor und die Unternehmer sind somit nicht mehr gewährleistungspflichtig. Um deshalb frühzeitige Instandsetzungen und hohe Kosten für Sanierungen zu vermeiden, unterstützt Sie QualiCasa bereits in der Entwicklungsphase. Wir prüfen nicht nur die Pläne und den Baubeschrieb auf Risiken und Optimierungen, sondern insbesondere auch die Nutzungsvereinbarungen.

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André Wenger

André Wenger

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