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Sicherheit mit Stil? Was Brüstungen und Geländer wirklich leisten müssen 

Veröffentlicht am: 21. Juli 2025 Letzte Aktualisierung: 1. September 2025

Titelbild für Brüstungen & Geländer Blogbeitrag

Ab wann schützt eine Brüstung eigentlich zuverlässig vor einem Absturz?

Und was gilt als «begehbar». «besteigbar», «durchkriechbar» oder gar «bekletterbar»?

Im Architekturdiskurs stehen Geländer und Brüstungen oft im Spannungsfeld zwischen Ästhetik und Sicherheit.

Sicherheit geht vor Gestaltung – gerade bei Absturzhöhen ab 1 Meter

Hier ein paar Praxis-Facts aus der aktuellen BFU-Schulung, die jeder Planer und Immobilienverantwortliche kennen sollte:

Technische Mindesthöhen

1.00 m: Brüstungen bei Flächen, die frei begehbar sind

0.90 m: Brüstungen bei Flächen, die frei begehbar sind und wenn die Brüstungen tiefer als 20cm sind

0.75 m: Wenn die Nutzung nur mit Festhalten möglich ist

Gefahrenquellen und Begriffsklärungen

Begehbar

Eine Fläche gilt als begehbar, wenn sie größer als 12 cm tief ist und ohne sich festzuhalten betreten werden kann.

In diesem Fall muss die Mindesthöhe der Brüstung 1.00 m betragen.

Besteigbar

Bauteile mit 3 bis 12 cm horizontaler Fläche und einer Höhe von bis zu 75 cm gelten als besteigbar.

Beispiel: Fensterbank oder Mauerabsatz unterhalb der Brüstung.

➤ Empfehlung: Solche Flächen vermeiden oder mit höherem Geländer (≥ 1.00 m) absichern.

Bekletterbar

Bauteile, die mehr als 3 cm horizontal hervorstehen (z. B. Geländerprofile, Simse), gelten als bekletterbar.

Kinder oder Ungeübte können daran Halt finden, ein erhebliches Risiko bei grosser Absturzhöhe.

➤ Empfehlung: Keine waagrechten oder gestaffelten Elemente, stattdessen glatte, senkrechte Flächen oder geneigte Abschlüsse.

Durchkriechbar

Öffnungen mit einem Durchmesser von 12 cm oder mehr gelten als durchkriechbar.

Besonders gefährlich bei Kindern, die sich durch Gitter, Stäbe oder Zwischenräume zwängen können.

➤ Empfehlung: Maschenweiten unter 4 cm oder waagrechte Abstände zwischen Stäben < 12 cm.

Bei Treppen: Der Abstand zwischen Vorderkante der Trittstufe und Schutzelement darf max. 5 cm betragen.

Unsere Erfahrung aus der Praxis

Normen lassen Spielraum für Interpretation. Das führt dazu, dass bauliche Lösungen zwar formal korrekt, aber funktional nicht wirklich sicher sind. Vorallem bei nachträglich montierten Geländern.

Die Folge: Kompromisse, die im schlimmsten Fall ein echtes Sicherheitsrisiko darstellen.

Häufige Fragen aus der Praxis 

💬 „Gilt eine dichte Bepflanzung als Absturzsicherung?“

Ja, wenn sie dauerhaft, dicht und nicht durchquerbar ist, aber das ist Auslegungssache.

💬 „Und was ist mit Zäunen?“

Ab 1 m Absturzhöhe müssen Zäune sicherheitskonform sein, also keine Lattenabstände von 15 cm.

Fazit

Auch wenn’s manchmal unbequem ist:

Gestaltung darf die Sicherheit nie kompromittieren.

Denn Brüstungen sind keine Designobjekte – sie können Leben retten.

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