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Sicher spielen – mit System! 

Veröffentlicht am: 14. August 2025 Letzte Aktualisierung: 1. September 2025

Titelbild für Spielplätze Blogbeitrag

Spielplätze sollen Freude machen, keine Sorgen.

Doch genau hier liegt die Herausforderung: In der Schweiz fehlen klare, verbindliche Vorschriften für öffentliche Spielplätze.

Trotzdem gilt: Wer plant, baut oder unterhält, trägt die Verantwortung für die Sicherheit.

Normen, die zählen, auch wenn sie freiwillig sind:

SN EN 1176 und 1177, die SIA 500 und insbesondere die BFU-Richtlinien definieren, wie sichere Spielplätze aussehen sollten.

Sie sind rechtlich nicht zwingend, aber im Schadenfall sehr relevant, denn wer Normen nicht einhält, steht im Schadenfall rechtlich schnell auf dünnem Eis.

Wichtige Punkte aus der Praxis:

Kennzeichnungspflicht

Seit 2018 Pflicht bei Neubauten: Tafel mit Spielplatzadresse, Notfallnummern und Wartungskontakt. Auch jedes Spielgerät muss gekennzeichnet sein, mit Hersteller, Norm und Baujahr.

Häufig unterschätzte Risiken

• V-förmige Spalten → Risiko für Haare/Kleidung

• Tunnel: max. 10 m

• Absturzsicherung: Brüstungen verwenden ab Absturzhöhe 60 cm.

Dynamische Spielgeräte bergen grundsätzlich ein höheres Risiko.

Zugänglichkeit definiert Zielgruppe

Ob Leiter, Plattform oder Netz. Wie Kinder auf ein Spielgerät gelangen, verrät, für wen es gedacht ist. Eine altersgerechte Gestaltung verhindert Fehlgebrauch.

Fallhöhen & Aufprallflächen

Die maximale freie Fallhöhe beträgt 3 m. Dabei muss auch die Bewegung der Kinder berücksichtigt werden, nicht nur die Gerätehöhe.

Je höher die Fallhöhe, desto höher die Anforderungen an den Belag.

 Eine kurze Übersicht:
• Rasen: bis 1 m
• Rundkies (30 cm Aufbau): bis 2 m
• Rundkies (40 cm Aufbau): bis 3 m
Alternative Materialien wären Holzschnitzel und Fallschutzplatten bzw. Fallschutzbelag.

Von Fallschutzsand raten wir eher ab aus unterhaltstechnischen Gründen.

Zugang für Erwachsene

Im Notfall müssen Betreuungspersonen oder Ersthelfer jede Stelle eines Spielgeräts schnell und sicher erreichen können. Das wird oft übersehen, kann aber entscheidend sein.

Inspektionen mit System

• Visuell: wöchentlich

• Operativ: regelmässig

• Hauptinspektion: jährlich mit Prüfgerät bei Bedarf

Alle mit Protokollpflicht und auch Geräte ausserhalb der Norm können als sicher gelten, wenn dies fachlich begründet ist.

Lifecycle im Blick

Fallschutzbeläge: je nach Material 5–20 Jahre

Spielgeräte aus Holz: 10–20 Jahre

Stahl: bis 30 Jahre – bei guter Pflege

Fazit:

Sicherheit entsteht nicht durch Normerfüllung allein. Sie ist das Ergebnis aus Fachwissen, regelmässiger Kontrolle und dem Mut, bei Unsicherheit genauer hinzuschauen.

Grundsätzlich gilt: Die Normen sollten eingehalten werden. Wenn eine Norm nicht exakt eingehalten wird, heisst das nicht, dass ein Spielgerät völlig unsicher ist, aber es ist dennoch abzuklären, ob eine genügende Sicherheit gewährleistet, werden kann.

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