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Hartbeton in Tiefgaragen

By 22. Mai 2019November 7th, 2019No Comments

Nutz- oder Schutzschicht?

Hartbeton wird für eine Vielzahl von Tiefgaragen als Nutzschicht oder vermeintlich auch als Schutzschicht des Konstruktionsbetons verwendet.

Dass diese Wahl für den Bauherrn im Lebenszyklus einer Immobilie zu unerwarteten und frühzeitigen Instandsetzungen führen kann, ist oft nicht bekannt. Die Schäden, welche durch Risse im Beton entstehen und folglich Korrosion / Lochfrass verursachen, sind meist auf eine unpräzise oder unkorrekte Formulierung in der Nutzungsvereinbarung zurück zu führen.

Beton gilt als gerissene Bauweise – das heisst konstruktiv eingesetzter Beton wird respektive muss in den Zugzonen reissen, damit die Bewehrung im Beton ihre Aufgaben erfüllen kann. Beim Hartbeton hängt die Rissbildung jedoch mit dem hohen Zementanteil zusammen. Der Hartbeton ist in der Regel nicht bewehrt, so dass diese Kombination in Verbindung mit mangelnder Betonnachbearbeitung (10 Tage Abdecken nach SIA 252:2012) zu vermehrten Rissbildungen führen kann.

Gemäss SIA 262 können die Rissanforderungen für Konstruktionsbeton definiert werden. Risse in Beton beziehungsweise Hartbetonbelägen stellen insbesondere in Verbindung mit Chloriden ein Risiko dar. Eine Zufuhr von Chloriden erfährt der Beton z. B. durch Tausalz. Sind Chloride einmal in den Beton eingedrungen, wandern diese auch ohne weitere Einwirkungen durch Feuchtigkeit weiter ins Innere des Betonquerschnitts in Richtung der Bewehrung. Die nachträgliche Applikation eines Oberflächenschutzes in Form einer Abdichtung stellt somit keine Lösung dar, wenn sich hohe Chloridanteile bereits im Beton abgelagert haben.

Wenn dieses Thema im Rahmen der Projektierung nicht berücksichtigt worden ist, resultieren in der Regel hohe Sanierungskosten, welche durch den Eigentümer zu tragen sind. Aufgrund der Verjährung liegt kein Mangel mehr vor und die Unternehmer sind somit nicht mehr gewährleistungspflichtig.

Um solche frühzeitigen Instandsetzungen zu vermeiden, unterstützt Sie QualiCasa bereits in der Entwicklungs- / Planungsphase. Es werden nicht nur die Pläne und der Baubeschrieb auf Risiken und Optimierungen überprüft, sondern insbesondere auch die Nutzungsvereinbarungen.

Mehr zum Thema im Fachartikel von Chris Dosch und Alexander Mierzwa.

Schäden an bestehenden Parkhäusern und Tiefgaragen sind das Thema an der nächsten IGBP Fachtagung vom 27. Juni 2019. Dabei gibt es verschiedene Themenvorträge – unter anderem ein Vortrag des Ingenieurbüros Dr. Deuring + Oehninger AG. Melden Sie sich an: www.igbp.ch