Skip to main content
News FlashPublikationen

Garagensanierung: Hauseigentümer bezahlen Millionen

By 13. Mai 2019April 7th, 2020No Comments

In der Ausgabe vom 30. April 2019 wird in ‹Der Landbote‹ auf das Thema Baupfusch, im Speziellen am Beispiel der Tiefgarage im Eisweiherquartier, eingegangen. Dabei muss für knapp zwei Millionen Franken eine Garagensanierung vorgenommen werden. Die Kosten tragen die Hauseigentümer.

Übrigens: Die Spezialisten von QualiCasa unterstützen Sie während der Bauphase exakt an diesen neuralgischen Punkten, damit es gar nicht erst zu solch schlimmen Situationen kommt.

Beitrag des Landboten

Das Mattenbacher Zelgli-Quartier wird bald zu einer lauten Baustelle. Anfang Mai beginnt dem Vernehmen nach die mehrmonatige Sanierung der Tiefgaragendecke. Dabei wird der gesamte Asphaltauf dem Platz zwischen den vordersten Häuserreihen aufgerissen und eine Isolationsdecke aus Bitumenverlegt. Eine solche fehlte bis anhin. In der Folge sickerte so viel Regenwasserdurch, dass die Armierungseisen bald zu rosten drohen. «Unumgänglich» sei eine Garagensanierung daher, kam ein Bauexperte nach der Auswertung mehrerer Expertisen zum Schluss. Kostenpunkt: 1,75 bis 2 Millionen Franken. Die Kosten tragen die Eigentümer. Auf etwa 80 Parteien kommen Kosten bis zu 30000 Franken zu. Vom Plan, juristisch gegen die Winterthurer Baufirma Leemann + Bretscher (L+B) und die Zürcher Park Architekten vor zugehen, kam man schnell wieder ab. «Es wäre aussichtslos gewesen», sagt ein Geschädigter. Die fünfjährige Verjährungsfrist, um die verdeckten Mängel zu rügen, hatte man verpasst.

Zu kurze Fristen? Dennoch spricht man im Quartier unter vorgehaltener Hand von Baupfusch und einem «System L+B»: hohe Marge, lausige Qualität. Tatsächlich war die Tössemer Baufirma in den letzten Jahren mehrfach wegen sanierungsbedürftiger Bauten in die Schlagzeilen geraten. Bekanntester Fall: die Garage in Sennhof, die vor fünf Jahren notfallmässig mit Baumstämmen hatte gestützt werden müssen. Trotz vergleichsweise kurzer Verjährungsfristen sehen Baurechtsexperten vor allem auch die Eigentümer in der Pflicht.

Quelle: Der Landbote 30.04.2019